Corona-Nutzungs-Regelung für die Bouleanlage des BVI

Corona-Nutzungs-Regelung
für die Bouleanlage des BVI vom 03.11.2020
Ab sofort gilt für die Nutzung der Bouleanlage:

  1. Die Halle darf nicht für den Spiel- oder Trainingsbetrieb genutzt werden.
    Die Halle darf jedoch von einer (!) Person betreten werden, um das Flutlicht auf dem Platz ein- bzw. auszuschalten.
  2. Auf den Plätzen im Außenbereich sind zulässig:
    a) das Einzel-Training,
    b) das Training zu zweit sowie
    c) das Training mit mehr als zwei Personen, die alle aus dem gleichen
    Hausstand stammen;
    d) tête-à-tête-Spiele sowie
    e) Doublette- oder Triplette-Spiele mit Personen, die alle aus dem gleichen
    Hausstand stammen.
    Doublette- oder Triplette-Spiele mit Personen, die nicht alle aus dem gleichen
    Hausstand stammen, sind unzulässig.
  3. Zwischen den Spielfeldern ist ein Abstand von mindestens 3,00 m einzuhalten.
    Es wird empfohlen, auf getrennten Spielflächen zu spielen.
  4. Die Trainierenden bzw. die Spieler müssen einen Abstand zueinander von
    mindestens 2,00 m einhalten; ist dies nicht möglich, ist ein Abstand von
    mindestens 1,50 m einzuhalten.
  5. Jeder Spieler hat ein eigenes Maßband und eine eigene Zielkugel. Kugeln
    der Mittrainierenden bzw. Mitspieler werden nicht aufgehoben. Bei Benutzung
    von Trainingskugeln soll jeder Trainierende einen nur von ihm
    genutzen Kugelsatz benutzen.
  6. Abwurfkreise und stationäre Spielstandzähler werden nicht verwendet.
  7. Auf „Abklatschen“ und sonstigen Körperkontakt wird verzichtet.
  8. Es wird empfohlen,
    a) sich zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit in die ausliegenden Besucherlisten
    einzutragen und
    b) einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die Anzahl der Anwesenden
    die Einhaltung des Mindestabstandes erschwert.
    Bouleverein Ibbenbüren
    Der Vorstand

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